STATISCHE GUTACHTEN


Statische Gutachten werden von uns meist für Konstruktionen ausgestellt, bei welchen der Eigentümer einen Nachweis zur Tragfähikeit benötigt. In manchen Fällen sollen Veränderungen an bestehenden Konstruktionen vorgenommen werden  (z.B. Entfernung tragender Wände, Anbringen von Balkonen im Bestand, Aufstockungen, Teilabbrüche, Lasterhöhung durch Lagerungen)


BESTANDSGUTACHTEN / BESTANDSERHEBUNG GEMÄSS OIB RL1


Ein von uns als Sachverständigen erstelltes Bestandsgutachten ist ein unerlässliches Hilfsmittel bei der Anschaffung oder Veräusserung von Immobilien sowie vor geplanten Umbaumaßnahmen bzw. Beweissicherung.

Die Kosten des Gutachtens sind vergleichsweise zu den Investitions- oder eventuellen Schadenssummen sehr klein. Eine spezielle Form des Gutachtens ist die Bestandserhebung (vormals Ingenieurbefund) im Sinne der technischen Beurteilung eines Bestandsgebäudes zur Vorlage bei der Behörde.



BAUSCHADENSGUTACHTEN


Wir nehmen Schäden an Bauwerken oder Gebäuden auf, stellen die Ursache fest und bewerten deren Auswirkung auf die Funkionsfähigkeit des Bauwerkes. Dazu gehören Risse in der Konstruktion, Feuchtigkeits- und Schimmelbildung wie auch Brand- oder durch Fahrzeuganprall verursachte Schäden.
Weiterführend erstellen wir Konzepte zur Sanierung bzw beraten wir Sie gerne über den Aufwand und entstehenden Kosten.


LIEGENSCHAFTSBEWERTUNG


Für den Verkauf, die Verpachtung oder aber im Verlassenschafts- oder Insolvenzverfahren werden unsererseits Immobilienbewertungsgutachten erstellt um den Verkehrswert zum Stichtag zu ermitteln.
Den besonderen Mehrwert, der uns in diesem Feld auszeichnet ist die jahrzehntelange Erfahrung, sowie die fundierte baufachliche Kenntnis.


NUTZWERTGUTACHTEN


Wenn mehrere Eigentümer eine Immobilie im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes besitzen, stellt das Nutzwertgutachten die Grundlage für die Berechnung von Erhaltungskosten und Abgabenaufteilung dar. Im Zuge einer Parifizierung (Aufteilung nach WEG) wird dieses von uns erstellte Gutachten benötigt.